Fr die Zusatzgefahr siehe 2.0.6.6:
Zusatzgefahren mssen reprsentativ fr die Hauptgefahren der anderen im Gegenstand enthaltenen gefhrlichen Gter sein. Wenn im Gegenstand nur ein gefhrliches Gut vorhanden ist, ist (sind) die eventuell vorhandene(n) Zusatzgefahr(en) diejenige(n), die durch die Zusatzgefahr(en) in Spalte 4 der Gefahrgutliste ausgewiesen ist (sind). Wenn der Gegenstand mehrere gefhrliche Gter enthlt und diese whrend der Befrderung gefhrlich miteinander reagieren knnen, muss jedes gefhrliche Gut getrennt umschlossen sein (siehe 4.1.1.6).